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   VK Hessen, 05.05.2003 - 69d-VK-16/2003   

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https://dejure.org/2003,41748
VK Hessen, 05.05.2003 - 69d-VK-16/2003 (https://dejure.org/2003,41748)
VK Hessen, Entscheidung vom 05.05.2003 - 69d-VK-16/2003 (https://dejure.org/2003,41748)
VK Hessen, Entscheidung vom 05. Mai 2003 - 69d-VK-16/2003 (https://dejure.org/2003,41748)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabe eines Auftrags über Lieferung, Montage und Überarbeitung bühnentechnischer Einrichtungen; Rechtmäßigkeit der Ausschreibung von Wartungsleistungen als Bedarfspositionen; Erkennbarkeit der vergaberechtswidrigen Wertung von Wartungsleistungen bereits im ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Rüge: Unverzüglichkeit der Rüge und positive rechtliche Kenntnis des Vergabeverstoßes

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Lieferung, Montage und Überarbeitung bühnentechnischer Einrichtungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • VK Baden-Württemberg, 15.01.2003 - 1 VK 71/02

    Zulässigkeit von Eventualpositionen

    Auszug aus VK Hessen, 05.05.2003 - 69d-VK-16/03
    Erst die vergaberechtswidrige Wertung stellte den Vergabeverstoß dar, so dass erst mit der Bieterinformation der Verstoß erkennbar und rügbar gewesen wäre (so auch Vergabekammer des Landesgewerbeamtes Baden-Württemberg vom 15.1.2003 ­ 1 VK 71/02 -).

    Nur solche Positionen, bei denen trotz Ausschöpfung aller örtlichen und technischen Erkenntnismöglichkeiten im Zeitpunkt der Ausschreibung objektiv nicht feststellbar ist, ob und in welchem Umfang Leistungen zur Ausführung gelangen, dürfen als Eventualpositionen ausgeschrieben und bei der Wertung berücksichtigt werden (so auch VK Südbayern vom 1.3.1999, zuletzt VK Baden Württemberg 1 VK 71/02 vom 15.1.2003).

  • VK Hessen, 22.04.2002 - 69d-VK-10/02

    Ausschreibung raumlufttechnische Anlagen und zentrale Kälteanlagen

    Auszug aus VK Hessen, 05.05.2003 - 69d-VK-16/03
    d) Für die Ast war auch erkennbar, dass die VSt ­ die sich im Übrigen insofern nicht mit der eindeutigen Entscheidung der Vergabekammer Hessen 69 d VK ­ 10/02 auseinandergesetzt hat ­ die Wartungsarbeiten zum Bestandteil ihrer Ausschreibung machte und gleichzeitig nicht den Zuschlag darauf erteilen wollte.
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 19.04.2006 - 2 VK 1/06

    Antragsbefugnis für einen Nachprüfungsantrag im Vergabeverfahren für die Vergabe

    Zur Kenntnis gehört zum einen das Wissen von denjenigen Tatsachen, aus denen sich der geltend gemachte Vergabefehler ergibt; notwendig ist außerdem die zumindest laienhafte rechtliche Wertung, dass es sich in dem betreffenden Punkt um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt (BayObLG, Beschluss vom 15.09.2004, Az.: Verg 26/03; Beschluss vom 09.03.2004, Az.: Verg 20/03; Thüringer OLG, Beschluss vom 16.01.2002, Az.: 6 Verg 7/01 ; VK Darmstadt, Beschluss vom 05.05.2003, Az.: 69 d VK-16/2003; VK Bund, Beschluss vom 08.08.2003, Az.: VK 2-52/03; VK Münster, Beschluss vom 10.02.2004, Az.: VK 01/04).
  • OLG Frankfurt, 07.10.2003 - 11 Verg 7/03

    Entscheidung über die sofortige Beschwerde im Nachprüfungsverfahren nach

    11 Verg. 7/03 69 d - VK 16/03 Vergabekammer des Landes Hessen.
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 11.01.2007 - 2 VK 11/06

    Ausschreibung des Gesamtsystems "Einsatzleitstellen für die Landespolizei des

    Zur Kenntnis gehört zum einen das Wissen von denjenigen Tatsachen, aus denen sich der geltend gemachte Vergabefehler ergibt; notwendig ist außerdem die zumindest laienhafte rechtliche Wertung, dass es sich in dem betreffenden Punkt um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt (BayObLG, Beschluss vom 15.09.2004, Az.: Verg 26/03; Beschluss vom 09.03.2004, Az.: Verg 20/03; Thüringer OLG, Beschluss vom 16.01.2002, Az.: 6 Verg 7/01; VK Darmstadt, Beschluss vom 05.05.2003, Az.: 69 d VK-16/2003; VK Bund, Beschluss vom 08.08.2003, Az.: VK 2- 52/03; VK Münster, Beschluss vom 10.02.2004, Az.: VK 01/04).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2005 - 2 VK 4/05

    Vergabe von förmlichen Postzustellungsaufträgen; Wirtschaftlich günstigstes

    Zur Kenntnis gehört zum einen das Wissen von denjenigen Tatsachen, aus denen sich der geltend gemachte Vergabefehler ergibt; notwendig ist außerdem die zumindest laienhafte rechtliche Wertung, dass es sich in dem betreffenden Punkt um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt (BayObLG, Beschluss vom 15.09.2004, Az.: Verg 26/03; Beschluss vom 09.03.2004, Az.: Verg 20/03; Thüringer OLG, Beschluss vom 16.01.2002, Az.: 6 Verg 7/01; VK Darmstadt, Beschluss vom 05.05.2003, Az.: 69 d VK-16/2003; VK Bund, Beschluss vom 08.08.2003, Az.: VK 2-52/03; VK Münster, Beschluss vom 10.02.2004, Az.: VK 01/04).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 19.04.2006 - 2 VK 3/06

    Ausschreibung einer Baumaßnahme; Ausschluss eines Angebots; Nichtvorlage

    Zur Kenntnis gehört zum einen das Wissen von denjenigen Tatsachen, aus denen sich der geltend gemachte Vergabefehler ergibt; notwendig ist außerdem die zumindest laienhafte rechtliche Wertung, dass es sich in dem betreffenden Punkt um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt (BayObLG, Beschluss vom 15.09.2004, Az.: Verg 26/03; Beschluss vom 09.03.2004, Az.: Verg 20/03; Thüringer OLG, Beschluss vom 16.01.2002, Az.: 6 Verg 7/01; VK Darmstadt, Beschluss vom 05.05.2003, Az.: 69 d VK-16/2003; VK Bund, Beschluss vom 08.08.2003, Az.: VK 2-52/03; VK Münster, Beschluss vom 10.02.2004, Az.: VK 01/04).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2006 - 2 VK 17/05

    Beurteilung des wirtschaftlichsten Angebotes im Vergabeverfahren; Anforderungen

    Zur Kenntnis gehört zum einen das Wissen von denjenigen Tatsachen, aus denen sich der geltend gemachte Vergabefehler ergibt; notwendig ist außerdem die zumindest laienhafte rechtliche Wertung, dass es sich in dem betreffenden Punkt um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt (BayObLG, Beschluss vom 15.09.2004, Az.: Verg 26/03; Beschluss vom 09.03.2004, Az.: Verg 20/03; Thüringer OLG, Beschluss vom 16.01.2002, Az.: 6 Verg 7/01 ; VK Darmstadt, Beschluss vom 05.05.2003, Az.: 69 d VK-16/2003; VK Bund, Beschluss vom 08.08.2003, Az.: VK 2-52/03; VK Münster, Beschluss vom 10.02.2004, Az.: VK 01/04).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2005 - 2 VK 9/05

    Rechtswidrigkeit eines Vergabeverfahrens wegen Vermischung der Wertungsstufen;

    Zur Kenntnis gehört zum einen das Wissen von denjenigen Tatsachen, aus denen sich der geltend gemachte Vergabefehler ergibt; notwendig ist außerdem die zumindest laienhafte rechtliche Wertung, dass es sich in dem betreffenden Punkt um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt (BayObLG, Beschluss vom 15.09.2004, Az.: Verg 26/03 ; Beschluss vom 09.03.2004, Az.: Verg 20/03; Thüringer OLG, Beschluss vom 16.01.2002, Az.: 6 Verg 7/01 ; VK Darmstadt, Beschluss vom 05.05.2003, Az.: 69 d VK-16/2003; VK Bund, Beschluss vom 08.08.2003, Az.: VK 2-52/03; VK Münster, Beschluss vom 10.02.2004, Az.: VK 01/04).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2006 - 2 VK 8/06

    Ausschluss vom Vergabeverfahren aufgrund unzulässiger Änderungen der

    Zur Kenntnis gehört zum einen das Wissen von denjenigen Tatsachen, aus denen sich der geltend gemachte Vergabefehler ergibt; notwendig ist außerdem die zumindest laienhafte rechtliche Wertung, dass es sich in dem betreffenden Punkt um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt (BayObLG, Beschluss vom 15.09.2004, Az.: Verg 26/03; Beschluss vom 09.03.2004, Az.: Verg 20/03; Thüringer OLG, Beschluss vom 16.01.2002, Az.: 6 Verg 7/01 ; VK Darmstadt, Beschluss vom 05.05.2003, Az.: 69 d VK-16/2003; VK Bund, Beschluss vom 08.08.2003, Az.: VK 2-52/03; VK Münster, Beschluss vom 10.02.2004, Az.: VK 01/04).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 08.09.2005 - 2 VK 11/05

    Ausschreibung der Vergabe von Fliesenarbeiten, Plattenarbeiten und

    Zur Kenntnis gehört zum einen das Wissen von denjenigen Tatsachen, aus denen sich der geltend gemachte Vergabefehler ergibt; notwendig ist außerdem die zumindest laienhafte rechtliche Wertung, dass es sich in dem betreffenden Punkt um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt (BayObLG, Beschluss vom 15.09.2004, Az.: Verg 26/03; Beschluss vom 09.03.2004, Az.: Verg 20/03; Thüringer OLG, Beschluss vom 16.01.2002, Az.: 6 Verg 7/01; VK Darmstadt, Beschluss vom 05.05.2003, Az.: 69 d VK-16/2003; VK Bund, Beschluss vom 08.08.2003, Az.: VK 2-52/03; VK Münster, Beschluss vom 10.02.2004, Az.: VK 01/04).
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